Pommerscher Greif e.V.

Verein für pommersche Familien- und Ortsgeschichte

 

Die Schotten in Pommern im 16. und 17 Jahrhundert und Ihr Kampf mit den Zünften

Von H. Riemann
1. Teil Einleitung
2. Teil  Schottische Familien und Personen
3. Teil: Das Zunftwesen
4. Teil Die Schotten als 'Feinde' der Zünfte
5. Teil Die schottische Gesellschaft in Greifswald

 2. Teil Schottische Familien und Personen

 

Unter den ersteren nennen wir besonders Alexander Dume aus Edinburg in Schottland2. Anfangs Pastor an St. Jakobi in Greifswald, wird er 1545 als magister liberalium artium an der Universität eingeschrieben, zusammen mit einem anderen Schotten, Alex. Sinapius. Pietate et doctrina praestans wird er zwei Jahre später, zugleich mit Knipstrow, dem späteren Landessuperintendenten, zum Doctor der Theologie promovirt und 1549 von dem Lehrstuhl der Universität zum Pastor an St. Jakobi in Stralsund berufen, wo er unter andern, einer schrofferen Ansicht gegenüber, den Satz vertheidigt, daß Hochzeiten am Sonntage nicht durch die heilige Schrift verboten seien. Schon vor ihm im J. 1520 wird unter den in Greifswald immatriculirten Studenten ein Schotte, Namens Russael, genannt. Andrer Männer dieser Richtung, wie des Dr. Pommeresch, Dr. Schöner, der Erskin, die zum Theil zu hohen Würden und Aemtern gekommen sind, wird in der Geschichte der schottischen Gesellschaft in Greifswald ausführlicher Erwähnung geschehen. Hin und wieder wurde auch wohl einer aus diesen Klassen des Volkes auf ein Dorf verschlagen: so findet sich um die Mitte des 17. Jahrhunderts in Wachholzhagen bei Treptow a.d. Rega ein Pastor, Namens Florian Hamilton, in Rügenwalde von schottischen Eltern geboren. Das Geschlecht der Hepburns (Hebrons), von dem Mitglieder später in den Heeren Gustav Adolfs, Wallensteins und Ludwig XIII. dienten, war in Pommern durch alle Stände verzweigt; Damnitz bei Stolpe wurde ein Lehn dieser Familie, welche im Besitze desselben bis z. J. 1717 blieb, wo Alex. v. Hebron es an den Generallieutenant v. Hainsky verkaufte, und „ein nicht jungfräulicher Sproß" desselben, Anna Hepburns, spielt in dem Injurienprozeß eine Rolle, welcher zur Entscheidung des Schicksals der bekannten Sidonia Bork beitrug3.

Ganz besonders aber verdienen die Schotten unsre Aufmerksamkeit, welche der Handelserwerb in die pommerschen Städte lockte. - Feindliche wie friedliche Beziehungen zwischen Schottland und Pommern reichen bis in das Mittelalter zurück. Als Jacob IV von Schottland seinen kecken Ausliegern gestattete, als Kaper in dänische Dienste zu treten, und diese nun in der Ostsee den hanseatischen Schiffen großen Schaden thaten, rüsteten drei Colberger Bürgermeister und mehre Rathsmannen, unter ihnen Hans Schlieff, der Enkel „des großen Hans", im J. 1500 auf eigene Kosten mehrere Oorlogschiffe aus, zu deren Bewaffnung sie aus dem Gemeindeschützhaus sechs Stücke Geschütz entlehnten, und kreuzten mit Glück gegen die Feinde4. Und daß auch friedliche Handelsbeziehungen schon lange bestanden, beweist ein Brief desselben Jakobs an den Herzog Bogislav von Pommern aus dem Jahre 15195. Zwei Anklamer Kaufleute, Hans Knacke und Hans Steffen sind hiernach in Schottland nach ihrer Angabe widerrechtlich ihrer Güter beraubt worden. Dafür ist auf herzogliche Anordnung gegen schottische Kaufleute aus St. Andrews Vergeltung geübt, ihre Güter sind mit Beschlag belegt, sie selbst in Gefangenschaft gesetzt worden. Um den Herzog zu überzeugen, daß das Verfahren gegen die Anklamer nicht unbegründet gewesen sei, sendet der König die Alten des Prozesses mit der Bitte an denselben, die harten Verordnungen gegen seine Unterthanen zurückzunehmen, damit diese nicht gezwungen seien, die gewohnten Märkte zu meiden und mit ihren Waaren andre Länder aufzusuchen. Der Streit muß ausgeglichen sein, denn noch im Anfang des 17. Jahrhunderts folgen die Schotten den altgewohnten Bahnen des Seeverkehrs, noch 1623 fahren ihre Kaufleute die Wiek von Greifswald hinauf mit demselben Rechte, „das andere fremde Kaufleute haben, die zur See kommen, ihre Waaren zu verkaufen, aber nicht aufzulegen und also mit demselben Schiffe, damit sie gekommen sind, alsofort wieder abzureisen und nicht länger zu verweilen6. – Der Verkehr der Schotten bleibt nun in dieser Zeit nicht den Seehandel und die Küstenstädte beschränkt, wir treffen sie nun auch überall im Binnenlande. Einige durchziehen als Tabuletkrämer das Land; ohne an einem bestimmten Orte ansässig zu sein, wandern sie mit ihrem Waarenballen von einem Edelhofe zum andern, manche sind auch im Besitz eines Einspänners, dann haben sie ihre Frauen bei sich, die jene in den Städten zurücklassen. Obdach finden sie in den Städten in niedrigen Wirthshäusern, auf dem Lande überall bei Bauern und Edelleuten, denen sie stets willkommene Gäste sind. - Andere lassen sich in den Städten nieder; anfänglich nur geduldet, gewinnen sie allmählich trotz des Widerstrebens der Zünfte das Bürgerrecht und – meistens erst auf herzoglichen Befehl – die Erlaubniß, bestimmte Gegenstände feil zu haben. Von ihrem Niederlassungssorte aus treiben sie oft in der ausgedehntesten Weise ihre Geschäfte. Zum Theil bilden sie auch größere Genossenschaften, die mit vereintem Kapital arbeiten, wie der Schotte Andreas Zander in Warp an der Spitze einer solchen stand7. Sie halten sich umlaufende Burschen in großer Zahl, welche die Waaren auf dem Lande vertreiben, und wohl oft mit jenen nichtansässigen Schotten verwechselt wurden. Jener Andreas Zander war, ohne Zweifel in Folge des Hausirens seiner umlaufenden „Müßiggänger", mit der märkischen Stadt Falkenberg in Streit gerathen und besaß die Keckheit, der Stadt mit seiner Gesellschaft einem förmlichen Absagebrief zu schicken. Auf Betrieb des märkischen Amtmanns Melchior Krause wurde er zu Colberg auf dem Jahrmarkte gefänglich eingezogen, doch von dem Markgrafen in Betracht seines armen Weibes und seiner Kinder begnadigt und nach geleisteter Urfehde wieder auf freien Fuß gestellt. In Greifenberg sind 1558 schon einige angesiedelt, ihre Zahl vermehrt sich im Laufe des Jahrhunderts wie überall, 1613 sind dort folgende acht als Bürger ansässig: Olof Robertson, Atinson, Wilhelms, Wasse, Baldewin, Jakob Korte, Jakob Nedal, Reimar Buntink; in Treptow sind um 1590 Andreas Schmidt und Hans Ballentin im Besitz des Bürgerrechts, und nach hartem Kampfe mit den Zünften gewinnt es auch Hans Möringk. (Ihre zum Theil deutsch klingenden Namen dürfen bei der Verwandtschaft des Angelsächsischen mit dem Niederdeutschen nicht auffallen.) Die Mehrzahl derselben sind Krämer, sie handeln, wie die Klageschriften der Zünfte ergeben, mit den verschiedenartigsten Gegenständen und nehmen es nicht immer genau damit, ob sie auch durch ihre Privilegien dazu berechtigt sind. Sie verkaufen Gewürze, Seide, Sammt, Wolle, Salz, Hanf, Wachs, Honig, Hering, Flachs, Tuch, Eisenwaaren, Stahl, Blei und Zinn, sie treiben Kornhandel, beschäftigen sich mit dem Aufkaufen von Fellen, die sie in den Städten an die betreffenden Zünfte mit Vortheil wieder verkaufen, aber auch außer Landes führen, sie gerben Rauchfelle, färben Otternfelle, verkaufen gefütterte Hüte, Männer- und Frauenmützen, einige befassen sich mit der Brauerei, und hier und da arbeiten sie auch als Handwerker. Der oben genannte Buntink ist ein Färber und Nedal ein Goldschmied; den Beschwerden der Zünfte gegenüber behauptet er, daß er kein Handwerk, sondern eine freie Kunst treibe. Als ein Elias Otto (Flemming [?]) aus Hof 1566 nach Ungarn gezogen war, mußten seine Verwandten für ihn unter andern Posten noch 17 Thlr. bezahlen als Rest einer Summe, die er dem Schotten David für Rüstung und zwei Pferde schuldig geworden war. Manche finden wir auch in dienstlichen Verhältnissen verschiedener Art. Ein Schotte, der 1566 in Stralsund von einem Joachim Toller mit einem „Toßhaken" so verwundet wird, daß er daran stirbt8, war „Diener" von Jakob Kleriken, dem Schwiegersohne des bekannten Sastrow; der Mörder wird durch seine Freunde der gerichtlichen Ahndung entzogen. Jener Hans Möringk in Treptow, der lange vergeblich das Bürgerrecht zu gewinnen suchte, hatte Fürsten und Herrn, wie er selbst sagt, wider den Erbfeind der Christenheit und gegen die „Muschewiter" gedient und sich dem Rathe der Stadt Treptow bei Erbhuldigungen, Beilager und andern Festlichkeiten als Trabant fleißig und treulich brauchen lassen.

Es gab auch Leute unter ihnen, die sich nicht scheuten, sich zu Geschäften herzugeben, deren Betrieb das Gesetz bei strenger Strafe untersagte, So war der durch das ganze Reich verbreitete, von den Regierungen scharf verfolgte, oft aber auch selbst betriebene heimliche Handel, mit gemünztem Metall, der aus den verwirrten Münzzuständen dieser Zeit emporwucherte, in Pommern vorzugsweise in ihren Händen, sie kauften für schlechtere Stücke die vollwichtigeren Münzen im Lande auf, um sie auszuwippen und einzuschmelzen, und brachten so schlechteres Geld in Umlauf. Das sie sich auch mit wirklicher Falschmünzerei befasst haben, wird ihnen wenigstens von ihren Gegnern in den Zünften zur Last gelegt. Dies Verbrechen war in dieser Zeit auch in Pommern nicht selten, auch hier fanden sich „kunstreiche" Männer, die es verstanden, Münzstempel zu graben, Schillinge von Kupfer zu schlagen und sie dann in Weinstein zu sieden, daß sie das Ansehn von echten erhielten9. Da sie so auf jede Weise ihr Glück zu machen suchten und selbst einen unredlichen Erwerb nicht verschmähen, kann es nicht Wunder nehmen, daß wir sie auch sonst in zweideutigen und niedrigen Verhältnissen finden. Wallenstein steht im Jahre 1631 in Greifswald mit einem nicht genannten Schotten in Verbindung, der einen nicht näher bezeichneten heimlichen Streich gegen Gustav Adolf, vermutlich gegen sein Leben ausführen soll. Einer der ersten Schotten, deren überhaupt in Pommern Erwähnung geschieht, ist ein Wundermann, der, sonst normal gestaltet, oberhalb des Nabels mit einem doppelten Leibe versehen ist, er läßt sich in den pommerschen Städten für Geld sehen und tritt schon 1520 in Kolberg auf10. Daß auch sonst unter den Pommern durchstreifenden Gauklern und Abenteurern Schotten gewesen sind, beweisen mehrere herzogliche Befehle, welche die Amtleute und Landreiter anweisen, auf Schotten, Zigeuner und Wahrsager ein wachsames Auge zu haben.

3. Teil: Das Zunftwesen

2 Kosegarten, Gesch. d. Univ. Greifsw. I, 195. Mohneke [sic!], Freder. 2,2.
3 Barthold, Gesch. Pomm. 4, 6,. 401. Brüggemann, 2, 2, 958.
4 Barth. Gsch. S. 4, 6. 75. Kundenreich, Colb. Collect., 7.
5 Schöttgen, Altes u. neues Pommerland. 673.
6 Dähnert, Samml. II, 320.
7 Rango, Denkwürdigkeiten z. J. 1559.
8 Joachim Lindemanns Memorialbuch. Balt. Stud. 8, 2, 34.
9 Sastrow’s Leben 3, 2, 10.
10 Rango, Merkwürdigkeiten z. J. 152

 

 
 
zuletzt geändert am Mittwoch, 23. Januar 2002 erstellt durch webmaster@pommerscher-greif.de 
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