Pommerscher Greif e.V.

Verein für pommersche Familien- und Ortsgeschichte

 

Die Schotten in Pommern im 16. und 17 Jahrhundert und Ihr Kampf mit den Zünften

Von H. Riemann
1. Teil Einleitung
2. Teil  Schottische Familien und Personen
3. Teil: Das Zunftwesen
4. Teil Die Schotten als 'Feinde' der Zünfte
5. Teil Die schottische Gesellschaft in Greifswald

4. Teil Die Schotten als 'Feinde' der Zünfte

Bei solchen Zuständen des Bürgerthums werden die schottischen Händler bald gefährliche Konkurrenten der Zünfte. Sie kommen den Neigungen des Publikums überall entgegen, sie halten sich bessere Waaren, namentlich die von Adel vielbegehrten feineren Tuche, sie ziehen auf die großen Messen ins Reich und holen ihre Waaren aus Nürnberg, Frankfurt, Leipzig. Sie können ihre Waaren schon deshalb billiger verkaufen, weil sie einfacher und mäßiger leben: „Ein genau Volk, das kärglich lebt," nennt S. Frank schon die Schotten. Ein pommerscher Landtagsabschied sagt von Ihnen: „sie wissen sich genau zu behelfen und solcher Zehrung nicht zu gebrauchen, wie sie jetzt in den Städten einreißt." „Sie reißen mit falsch Gewicht und Elle Alles an sich!" klagen die Greifenberger Kräber, d.h. sie geben mehr für´s Geld, als die Zunftgenossen. So bringen sie es durch ihre Ausdauer im kleinen Verdienst, durch ihre Schmiegsamkeit und Sparsamkeit oft zu Wohlhabenheit und Reichthum, und mit dem Reichthum scheint sich bei ihnen auch der Fehler eingestellt zu haben, den die Engländer noch heute an ihnen rügen, der Hochmuth. „Sie wollen für mehr als andere gehalten sein und thun sich brünstiglich hervor," heißt es in einer Beschwerdeschrift über sie, und ein Greifenberger Schotte hat ein so großes Einkommen, daß er „vor Uebermuth sich Fischteiche, Gärten und Lusthäuser anlegt".

Mit aller Macht stemmen sich die Zünfte, die sich von dem Unternehmungsgeiste der fremden Händler überflügelt sehen, gegen die gefährlichen Nebenbuhler, sie rufen sie den Schutz der städtischen Räthe, der Landtage, der Regierungen an, sie suchen die Niederlassung derselben und die Gewinnung des Bürgerrechts zu hintertreiben, und wenn sie dazu nicht m Stande sind, ihnen wenigstens das Hausiren zu legen und Schwierigkeiten anderer Art zu bereiten. Mit der Uebertreibung, die den Klagen jener Zeit überhaupt eigen ist, schreien sie, „daß ihnen das Brod aus den Mäulern gerissen werde, sie könnten ihre Kinder nicht mehr redlich ernähren und müßten an den Bettelstab gerathen. Früher wären ihnen im Herbst und zur Schlachtzeit so viel Häute in die Städte gebracht, daß sie das ganze Jahr damit versorgt gewesen wären, jetzt könnten sie von Adel und Bauern keine Häute mehr bekommen und müßten sie theuer von den Schotten und andern Umläufern kaufen." Hier und da kommt es auch wohl zu tumultuarischen Auftritten gegen dieselben; in Treptow nehmen die Krämer jenem Hans Möringk Kessel und andere Waaren weg und drohen, ihm die zum Fenster aufgestellten Sachen zu zerschlagen. Eine Reihe von Dekreten, theils einzelne Städte, theils das ganze Land betreffend, werden gegen sie erlassen. Das erste Mandat gegen sie v.J. Jahre 1546 betrifft die Woll- und Fellkäuferei. „Weil den in den Fürstenthümern angesessenen Handwerkern die Nahrung verkümmert wird, sollen die Schotten und andere, die nicht zu Bürgerrecht angesessen sind, bei Verlust der Waaren keine Wolle und Fellwerk im Lande verkaufen, die aber, welche damit zu handeln berechtigt sind, sollen beides erst aus dem Lande führen, wenn sie dasselbe in der nächsten Städt zu offenem Kauf gebracht und den Handwerkern, die solche Rohstoffe zu ihrem Geschäfte brauchen, zum Kauf angeboten haben." Aehnliche Verbote enthalten eine Verordnung Philipps vom Jahre 1555, und die Schäfer- und Bauerordnung vom Jahre 1569 und 1616. Besonders sind es die Beschwerden der Schuster, Kürschner, Riemer, Beutler, Weißgerber und Krämer, welche jene Mandate veranlassen. In vielen Städten werden besondere Lokalverordnungen erlassen, in Wollin 1590, 1593,1612, 1623 in Anklam, 1606 gegen die Tabuletkrämer, 1555, 1584 und 1613 gegen die Fellkäufer, 1605 und 1606 gegen die schottischen Krämer, denen das Hausiren innerhalb der Stadt auf die freien Märkte beschränkt wird, während es ihnen auf dem Lande gestattet ist, 1612 in Stralsund, 1604 und 1612 in Colberg in der „Willkür" der Kürschner; in Greifenberg ist schon 1558 ad instantiam der Krämer inhibitio gegen die Schotten erkannt, in Bergen 1576, in Wolgast 1585. Man sieht aus der sich mehrenden Zahl der Verbote, daß die Einwanderung gegen das Ende des Jahrhunderts zugenommen hat. Insbesondere verfolgen die Zünfte die nicht ansässigen Wanderschotten, die keine Landesbürde tragen; nach einer Verordnung von 162313 sollen sie in Greifswald überhaupt gar nicht mehr geduldet, sondern von den Wirthen abgewiesen werden, im Fall des Zuwiderhandelns sollen diese für jede Nacht 10 Thlr. Strafe geben, jene nach Gelegenheit in willkürliche Strafen genommen werden.

Doch waren diese, immer wieder aufgefrischten Mandate gegen die Schotten, im Ganzen wirkungslos. Wurden dieselben auch hier und da, wie in Wollin und Lauenburg, von den Kanzeln herab bekannt gemacht, auch hier und da einem schottischen Händler sein Waarenbündel oder sein Wagen von einem Gardevogt, Landreiter oder einem von den Zünften ausgesandten Späher mit Beschlag belegt, so trieben sie doch in der Hauptsache ihre Geschäfte ungestört weiter. Sie hatten die unwiderstehliche Macht für sich, mit der jedes wirkliche Bedürfniß sich geltend macht. Sie fanden Freunde an den Landbewohnern, und besonders mächtige Gönner an dem Adel, bisweilen selbst an den Herzogen. – Der pommersche Adel war dem Buschreiter- und Freibeuterwesen nie in dem Grade verfallen gewesen, wie der Adel anderer deutscher Länder, im Mittelalter stehen Adel und Städte meist zusammen gegen die Landfriedensbrecher; in den Fehden der Städte unter einander, wie Treptows und Greifenbergs, parteit sich der Adel selbst, je nach seinen Beziehungen zu den Städten, für oder gegen dieselben, denn Mitglieder der Adelgeschlechter saßen ja überall in den Räthen der Stadt.

Während Joachim I. von Brandenburg noch die strengsten Mittel anwenden mußte, um die raubritterlichen Neigungen seiner Edelleute zu zügeln, kam in Pommern selten ein Landfriedensbruch vor, hier hatte der Adel seine wilden Gewohnheiten schon abgestreift. Aus den Städten hatte er sich schon meistens auf das Land gezogen; dort bewirtschaftet er seine Güter selbst und sucht den bei der unfreien Arbeit geringen Ertrag derselben durch Errichtung von Meierhöfen und Schäfereien aus gelegten Bauernhufen zu steigern, „oder er behilft sich mit den Zinsen und Renten, die einen güldenen Boden haben und befleißt sich ehrlicher und unnachtheiliger Sparsamkeit14." Der Adel am Hofe des gebildeten und nach dem Geschmacke jener Zeit auch kunstsinnigen Fürsten Philipps II. zeigt sich auch höherer Bildung zugänglich, „es giebt unter ihnen viel Gelehrte und im Kriegswesen versuchte Rittersleute," schreibt Hainhofer, der feingebildete Correspondent des Herzogs aus Augsburg, der einer Einladung desselben Folge leistend, am Hofe und von dem Adel mit großer Auszeichnung behandelt wurde. Es kann uns deshalb auch nicht Wunder nehmen, daß wir in diesem Stande mitunter einer vorurtheilsfreieren Bildung und einer tieferen Einsicht in die Zustände begegnen, als wir sie gewöhnlich in den Städten finden. Es giebt Männer darunter, welche nicht blos die Mißbräuche des Zunftwesens bekämpfen, sondern auch den Werth der Zunftverfassung selbst anzweifeln. Ein Herr v. Mildenitz auf Ribbekard sagt in einem Beschwerdeschreiben gegen die Greifenberger Schneidezunft: „viele sagen, wo freier Handel ist, da geht das Werk viel besser zu, da lobt das Werk den Meister."

Freilich stimmt hier das freiere Urtheil mit dem eigenen Vortheil zusammen. Denn der adlige Grundherr, der die Produkte seiner gesteigerten Thätigkeit nun auch besser verwerthen will, als er es in den Städten vermag, der sich überall von den Zunftprivilegien beschränkt und gebunden sieht, liegt schon lange in geheimer Fehde gegen den lästigen Zwang der Zünfte, von dem er sich frei zu machen sucht, und es ist eine bessere Fehde, als seine Ahnen sie gegen die Städte geführt haben. Hierbei nun findet er in den Schotten brauchbare Bundesgenossen. Sonst mußte er die ‚Erzeugnisse seiner Wirthschaft auf die städtischen Märkte bringen, stundenlang mit den Zunftgenossen um den Preis feilschen; er war den willkürlichen Bestimmungen von geschlossenen Gemeinschaften unterworfen, welche im Voraus den Preis der Waaren festgesetzt hatten und jeden bestraften, der es wagte, darüber hinauszugehen, während er selbst den Krämern und Handwerkern das Geforderte ohne Abdingung bezahlen mußte. Dieses lästigen Zwanges überhebt ihn der schottische Händler und Tabuletkrämer, er führt ihm die Waaren vor sein Haus, bietet ihm auch die kleinen Bedürfnisse des Haushalts bequem und für einen billigeren Preis, als er sie von den Stadtkrämern erhält, „er braucht nicht mehr um ein Loth Seide in die Stadt zu schicken, wodurch Unkosten und Botenlohn sich schon höher belaufen, als die Waaren selbst," er tauscht sie auch um für die Produkte der Wirthschaft, oder zahlt für die Butter, Korn, Felle etc. einen höheren Preis, als die Städter. Darum ist er auf dem Lande ein immer gern gesehener Gast, bei Edelleuten und Bauern stets willkommen geheißen. Und wenn vielleicht der Herzog selbst geneigt ist, dem Drängen der Zünfte nach durchgreifenden Verboten nachzugeben, so ist es immer die Ritterschaft, welche dies verhindert. In dem Bedenken der Ritterschaft über die herzoglichen Resolutionen auf die gravamina der Stände von 160115 heißt es: „die Schotten abzustellen, würde einer Ritterschaft Vortheil nicht sein, könnten es auch als ihnen hochnachtheilig nicht bewilligen." Es wird daher den Städten auch nur der wenig sagende gute Rath gegeben, die Zünfte sollen sich so bezeigen, daß die Leute auf dem Lande mehr Lust gewinnen, mit ihnen, als mit den Schotten zu handeln, oder wie es anderswo16 heißt: „ die Handwerker sollen unter sich christliche, billige Satzungen und Wardirungen machen, damit nicht der gemeine Mann mit unbefugter Theuerung übernommen werde; auch sollten die Handwerker und Kaufleute den Leuten, so ihre Waaren zu Markte brächten, nicht trotzen, sondern was recht und billig sei und was sie von den Schotten und anderen bekommen würden, ihnen auch geben und zahlen." Auf Betrieb des umwohnenden Adels erhält z.B. der J. Korte in Greifenberg die Erlaubniß, neben seinem Seidenhandel auch gutes, feines Tuch, das in Greifenberg nicht zu haben sei, und das man aus fernliegenden Städten holen müsse, um einen billigen Preis feil zu haben, auch Bier zu brauen und es in ganzen oder halben Tonnen zu verkaufen. Die Krämer sollen ihn nicht hindern. Nur in einem Punkte stimmt auch die Ritterschaft den Beschwerden zu Zünfte bei, auch sie will den betrügerischen Handel der Schotten mit gemünztem Metall, das „Aufwechseln" des Silbers und aus Ausführen desselben aus dem Lande streng verboten haben.

5. Teil Die schottische Gesellschaft in Greifswald

14. Dähnert, II, 320. Balt. Stud. 2, 2, 35.
15.Das im pommerschen Provinzialarchiv fehlende Stück fand sich theilweise im Schloß Plathe.
16.Dähnert, I, 771.

 

 
 
zuletzt geändert am Mittwoch, 23. Januar 2002 erstellt durch webmaster@pommerscher-greif.de 
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