|
Die Schotten in Pommern im 16. und 17 Jahrhundert
und Ihr Kampf mit den Zünften
Von H. Riemann
1. Teil Einleitung
2. Teil Schottische Familien und
Personen
3. Teil: Das Zunftwesen
4. Teil Die Schotten als 'Feinde' der
Zünfte
5. Teil Die schottische Gesellschaft in
Greifswald
4. Teil Die Schotten als 'Feinde' der Zünfte
Bei solchen Zuständen des Bürgerthums werden die
schottischen Händler bald gefährliche Konkurrenten der Zünfte. Sie
kommen den Neigungen des Publikums überall entgegen, sie halten sich
bessere Waaren, namentlich die von Adel vielbegehrten feineren Tuche,
sie ziehen auf die großen Messen ins Reich und holen ihre Waaren aus
Nürnberg, Frankfurt, Leipzig. Sie können ihre Waaren schon deshalb
billiger verkaufen, weil sie einfacher und mäßiger leben: „Ein
genau Volk, das kärglich lebt," nennt S. Frank schon die
Schotten. Ein pommerscher Landtagsabschied sagt von Ihnen: „sie
wissen sich genau zu behelfen und solcher Zehrung nicht zu gebrauchen,
wie sie jetzt in den Städten einreißt." „Sie reißen mit
falsch Gewicht und Elle Alles an sich!" klagen die Greifenberger
Kräber, d.h. sie geben mehr für´s Geld, als die Zunftgenossen. So
bringen sie es durch ihre Ausdauer im kleinen Verdienst, durch ihre
Schmiegsamkeit und Sparsamkeit oft zu Wohlhabenheit und Reichthum, und
mit dem Reichthum scheint sich bei ihnen auch der Fehler eingestellt
zu haben, den die Engländer noch heute an ihnen rügen, der Hochmuth.
„Sie wollen für mehr als andere gehalten sein und thun sich
brünstiglich hervor," heißt es in einer Beschwerdeschrift über
sie, und ein Greifenberger Schotte hat ein so großes Einkommen, daß
er „vor Uebermuth sich Fischteiche, Gärten und Lusthäuser
anlegt".
Mit aller Macht stemmen sich die Zünfte, die sich
von dem Unternehmungsgeiste der fremden Händler überflügelt sehen,
gegen die gefährlichen Nebenbuhler, sie rufen sie den Schutz der
städtischen Räthe, der Landtage, der Regierungen an, sie suchen die
Niederlassung derselben und die Gewinnung des Bürgerrechts zu
hintertreiben, und wenn sie dazu nicht m Stande sind, ihnen wenigstens
das Hausiren zu legen und Schwierigkeiten anderer Art zu bereiten. Mit
der Uebertreibung, die den Klagen jener Zeit überhaupt eigen ist,
schreien sie, „daß ihnen das Brod aus den Mäulern gerissen werde,
sie könnten ihre Kinder nicht mehr redlich ernähren und müßten an
den Bettelstab gerathen. Früher wären ihnen im Herbst und zur
Schlachtzeit so viel Häute in die Städte gebracht, daß sie das
ganze Jahr damit versorgt gewesen wären, jetzt könnten sie von Adel
und Bauern keine Häute mehr bekommen und müßten sie theuer von den
Schotten und andern Umläufern kaufen." Hier und da kommt es auch
wohl zu tumultuarischen Auftritten gegen dieselben; in Treptow nehmen
die Krämer jenem Hans Möringk Kessel und andere Waaren weg und
drohen, ihm die zum Fenster aufgestellten Sachen zu zerschlagen. Eine
Reihe von Dekreten, theils einzelne Städte, theils das ganze Land
betreffend, werden gegen sie erlassen. Das erste Mandat gegen sie v.J.
Jahre 1546 betrifft die Woll- und Fellkäuferei. „Weil den in den
Fürstenthümern angesessenen Handwerkern die Nahrung verkümmert
wird, sollen die Schotten und andere, die nicht zu Bürgerrecht
angesessen sind, bei Verlust der Waaren keine Wolle und Fellwerk im
Lande verkaufen, die aber, welche damit zu handeln berechtigt sind,
sollen beides erst aus dem Lande führen, wenn sie dasselbe in der
nächsten Städt zu offenem Kauf gebracht und den Handwerkern, die
solche Rohstoffe zu ihrem Geschäfte brauchen, zum Kauf angeboten
haben." Aehnliche Verbote enthalten eine Verordnung Philipps vom
Jahre 1555, und die Schäfer- und Bauerordnung vom Jahre 1569 und
1616. Besonders sind es die Beschwerden der Schuster, Kürschner,
Riemer, Beutler, Weißgerber und Krämer, welche jene Mandate
veranlassen. In vielen Städten werden besondere Lokalverordnungen
erlassen, in Wollin 1590, 1593,1612, 1623 in Anklam, 1606 gegen die
Tabuletkrämer, 1555, 1584 und 1613 gegen die Fellkäufer, 1605 und
1606 gegen die schottischen Krämer, denen das Hausiren innerhalb der
Stadt auf die freien Märkte beschränkt wird, während es ihnen auf
dem Lande gestattet ist, 1612 in Stralsund, 1604 und 1612 in Colberg
in der „Willkür" der Kürschner; in Greifenberg ist schon 1558
ad instantiam
der Krämer inhibitio
gegen die Schotten erkannt, in Bergen 1576, in Wolgast 1585. Man sieht
aus der sich mehrenden Zahl der Verbote, daß die Einwanderung gegen
das Ende des Jahrhunderts zugenommen hat. Insbesondere verfolgen die
Zünfte die nicht ansässigen Wanderschotten, die keine Landesbürde
tragen; nach einer Verordnung von 162313 sollen sie in
Greifswald überhaupt gar nicht mehr geduldet, sondern von den Wirthen
abgewiesen werden, im Fall des Zuwiderhandelns sollen diese für jede
Nacht 10 Thlr. Strafe geben, jene nach Gelegenheit in willkürliche
Strafen genommen werden.
Doch waren diese, immer wieder aufgefrischten
Mandate gegen die Schotten, im Ganzen wirkungslos. Wurden dieselben
auch hier und da, wie in Wollin und Lauenburg, von den Kanzeln herab
bekannt gemacht, auch hier und da einem schottischen Händler sein
Waarenbündel oder sein Wagen von einem Gardevogt, Landreiter oder
einem von den Zünften ausgesandten Späher mit Beschlag belegt, so
trieben sie doch in der Hauptsache ihre Geschäfte ungestört weiter.
Sie hatten die unwiderstehliche Macht für sich, mit der jedes
wirkliche Bedürfniß sich geltend macht. Sie fanden Freunde an den
Landbewohnern, und besonders mächtige Gönner an dem Adel, bisweilen
selbst an den Herzogen. – Der pommersche Adel war dem Buschreiter-
und Freibeuterwesen nie in dem Grade verfallen gewesen, wie der Adel
anderer deutscher Länder, im Mittelalter stehen Adel und Städte
meist zusammen gegen die Landfriedensbrecher; in den Fehden der
Städte unter einander, wie Treptows und Greifenbergs, parteit sich
der Adel selbst, je nach seinen Beziehungen zu den Städten, für oder
gegen dieselben, denn Mitglieder der Adelgeschlechter saßen ja
überall in den Räthen der Stadt.
Während Joachim I. von Brandenburg noch die
strengsten Mittel anwenden mußte, um die raubritterlichen Neigungen
seiner Edelleute zu zügeln, kam in Pommern selten ein
Landfriedensbruch vor, hier hatte der Adel seine wilden Gewohnheiten
schon abgestreift. Aus den Städten hatte er sich schon meistens auf
das Land gezogen; dort bewirtschaftet er seine Güter selbst und sucht
den bei der unfreien Arbeit geringen Ertrag derselben durch Errichtung
von Meierhöfen und Schäfereien aus gelegten Bauernhufen zu steigern,
„oder er behilft sich mit den Zinsen und Renten, die einen güldenen
Boden haben und befleißt sich ehrlicher und unnachtheiliger
Sparsamkeit14." Der Adel am Hofe des
gebildeten und nach dem Geschmacke jener Zeit auch kunstsinnigen
Fürsten Philipps II. zeigt sich auch höherer Bildung zugänglich,
„es giebt unter ihnen viel Gelehrte und im Kriegswesen versuchte
Rittersleute," schreibt Hainhofer, der feingebildete
Correspondent des Herzogs aus Augsburg, der einer Einladung desselben
Folge leistend, am Hofe und von dem Adel mit großer Auszeichnung
behandelt wurde. Es kann uns deshalb auch nicht Wunder nehmen, daß
wir in diesem Stande mitunter einer vorurtheilsfreieren Bildung und
einer tieferen Einsicht in die Zustände begegnen, als wir sie
gewöhnlich in den Städten finden. Es giebt Männer darunter, welche
nicht blos die Mißbräuche des Zunftwesens bekämpfen, sondern auch
den Werth der Zunftverfassung selbst anzweifeln. Ein Herr v. Mildenitz
auf Ribbekard sagt in einem Beschwerdeschreiben gegen die
Greifenberger Schneidezunft: „viele sagen, wo freier Handel ist, da
geht das Werk viel besser zu, da lobt das Werk den Meister."
Freilich stimmt hier das freiere Urtheil mit dem
eigenen Vortheil zusammen. Denn der adlige Grundherr, der die Produkte
seiner gesteigerten Thätigkeit nun auch besser verwerthen will, als
er es in den Städten vermag, der sich überall von den
Zunftprivilegien beschränkt und gebunden sieht, liegt schon lange in
geheimer Fehde gegen den lästigen Zwang der Zünfte, von dem er sich
frei zu machen sucht, und es ist eine bessere Fehde, als seine Ahnen
sie gegen die Städte geführt haben. Hierbei nun findet er in den
Schotten brauchbare Bundesgenossen. Sonst mußte er die ‚Erzeugnisse
seiner Wirthschaft auf die städtischen Märkte bringen, stundenlang
mit den Zunftgenossen um den Preis feilschen; er war den
willkürlichen Bestimmungen von geschlossenen Gemeinschaften
unterworfen, welche im Voraus den Preis der Waaren festgesetzt hatten
und jeden bestraften, der es wagte, darüber hinauszugehen, während
er selbst den Krämern und Handwerkern das Geforderte ohne Abdingung
bezahlen mußte. Dieses lästigen Zwanges überhebt ihn der
schottische Händler und Tabuletkrämer, er führt ihm die Waaren vor
sein Haus, bietet ihm auch die kleinen Bedürfnisse des Haushalts
bequem und für einen billigeren Preis, als er sie von den
Stadtkrämern erhält, „er braucht nicht mehr um ein Loth Seide in
die Stadt zu schicken, wodurch Unkosten und Botenlohn sich schon
höher belaufen, als die Waaren selbst," er tauscht sie auch um
für die Produkte der Wirthschaft, oder zahlt für die Butter, Korn,
Felle etc. einen höheren Preis, als die Städter. Darum ist er auf
dem Lande ein immer gern gesehener Gast, bei Edelleuten und Bauern
stets willkommen geheißen. Und wenn vielleicht der Herzog selbst
geneigt ist, dem Drängen der Zünfte nach durchgreifenden Verboten
nachzugeben, so ist es immer die Ritterschaft, welche dies verhindert.
In dem Bedenken der Ritterschaft über die herzoglichen Resolutionen
auf die gravamina
der Stände von 160115 heißt es: „die
Schotten abzustellen, würde einer Ritterschaft Vortheil nicht sein,
könnten es auch als ihnen hochnachtheilig nicht bewilligen." Es
wird daher den Städten auch nur der wenig sagende gute Rath gegeben,
die Zünfte sollen sich so bezeigen, daß die Leute auf dem Lande mehr
Lust gewinnen, mit ihnen, als mit den Schotten zu handeln, oder wie es
anderswo16 heißt: „ die Handwerker
sollen unter sich christliche, billige Satzungen und Wardirungen
machen, damit nicht der gemeine Mann mit unbefugter Theuerung
übernommen werde; auch sollten die Handwerker und Kaufleute den
Leuten, so ihre Waaren zu Markte brächten, nicht trotzen, sondern was
recht und billig sei und was sie von den Schotten und anderen bekommen
würden, ihnen auch geben und zahlen." Auf Betrieb des
umwohnenden Adels erhält z.B. der J. Korte in Greifenberg die
Erlaubniß, neben seinem Seidenhandel auch gutes, feines Tuch, das in
Greifenberg nicht zu haben sei, und das man aus fernliegenden Städten
holen müsse, um einen billigen Preis feil zu haben, auch Bier zu
brauen und es in ganzen oder halben Tonnen zu verkaufen. Die Krämer
sollen ihn nicht hindern. Nur in einem Punkte stimmt auch die
Ritterschaft den Beschwerden zu Zünfte bei, auch sie will den
betrügerischen Handel der Schotten mit gemünztem Metall, das „Aufwechseln"
des Silbers und aus Ausführen desselben aus dem Lande streng verboten
haben.
5. Teil Die
schottische Gesellschaft in Greifswald

|
|
14. Dähnert, II, 320. Balt. Stud. 2,
2, 35.
15.Das im pommerschen Provinzialarchiv fehlende Stück
fand sich theilweise im Schloß Plathe.
16.Dähnert, I, 771.
|
|
|