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Informationen aus der Kurzinformation Stand: September 2004
Flyer Lastenausgleichsarchiv
(pdf, 320 kb) Lastenausgleichsarchiv - Außenstelle Bayreuth -
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Aufgaben des Archivs
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Das Lastenausgleichsarchiv hat im Juni 1989 in Bayreuth als
Außenstelle des Bundesarchivs seine Arbeit aufgenommen. Rechtliche
Grundlagen sind das Gesetz über die zentrale Archivierung von
Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts vom 06. Januar 1988
(BGBl. I S. 65) und die Verordnung zur Durchführung der zentralen
Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Lastenausgleichs vom 19.
Februar 1988 (BGBl. I S. 65).
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Was finde ich im Lastenausgleichsarchiv ?
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 | Akten der Ausgleichsverwaltung: |
Hauptamtes für Soforthilfe / Bundesausgleichsamt (95 lfm.)
Feststellungsakten der Ausgleichsämter (19 300 lfm.)
Heimatauskunftsstellen (1 100 lfm.)
 | Heimatortskarteien (5000 lfm.) |
Nach dem Gesetz über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus
dem Bereich des Kriegsfolgenrechts hat das Lastenausgleichsarchiv auch
die Unterlagen der Heimatortskarteien (ein Gemeinschaftswerk der
kirchlichen Wohlfahrtsverbände) übernommen. Damit wird der
Personenstand der Deutschen in den Vertreibungsgebieten weitgehend
vollständig dokumentiert.
 | Ostdokumentation |
Fragebogen- und Erlebnisberichte zur Dokumentation der
Vertreibung der Deutschen aus Ostmittel- und Südosteuropa
Unterlagen zur Flucht über die Ostsee
Berichte über Verwaltung, Wirtschaft und zum Zeitgeschehen 1919-1945 in
den Gebieten östlich von Oder und Neiße
Berichte über das Leben der deutschen Volksgruppen in der
Tschechoslowakei (1918-1945)
ca. 15.000 Gemeindeseelenlisten (z.T. mit Ortsplänen) mit Angaben über
den Personenstand der Gemeinden in den Vertreibungsgebieten im Jahre
1939.
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Aufgabe des Lastenausgleichsarchivs ist es,
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- den im Rahmen des Lastenausgleichs erfassten Gesamtschaden,
- das Vertreibungs- und Aussiedlerschicksal,
- die gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Verhältnisse in den
Ostgebieten des Deutschen Reiches und in den ost- und
südosteuropäischen Siedlungsgebieten in den Jahrzehnten bis zum Beginn
der Vertreibungsmaßnahmen,
- die Lebensumstände der Deutschen in den Aussiedlungsgebieten zwischen
Kriegsende und Aussiedlung
- und die Tätigkeit und Wirkungsweise der gesamten Ausgleichsverwaltung
zu dokumentieren und diese Akten der wissenschaftlichen Forschung
zugänglich zu machen.
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Benutzung der Unterlagen
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Die Benutzung der Unterlagen folgt den Vorschriften des
Bundesarchivgesetzes in der Fassung vom 13. März 1992 (BGBl. 1 S. 62)
und der nachfolgenden Bundesarchiv - Benutzungsverordnung vom 29.
Oktober 1993.
§l
Benutzungsrecht
Archivgut beim Bundesarchiv steht jedermann auf Antrag nach den
Vorschriften des Bundesarchivgesetzes und dieser Verordnung zur
Benutzung offen.
§2
Benutzungsart
(1) Archivgut wird zur Benutzung im Original oder in Kopie vorgelegt,
als Kopie abgegeben, oder es werden Auskünfte über seinen Inhalt
erteilt. Über die Art der Benutzung entscheidet das Bundesarchiv.
(2) Archivgut wird im Original grundsätzlich nur im Bundesarchiv
vorgelegt. Über Ausnahmen entscheidet der Präsident.
§3
Benutzungsvoraussetzungen
(1) Der Benutzungsantrag ist unter genauer Angabe von Thema und Zweck
der Nachforschung schriftlich zu stellen.
(2) Über den Benutzungsantrag entscheidet das Bundesarchiv. Es kann die
Genehmigung mit Auflagen erteilen.
Bundesarchiv - Lastenausgleichsarchiv
Postfach 5025
95424 Bayreuth
Hausadresse:
Dr.- Franz- Straße 1
95445 Bayreuth
Telefon: (0921) 4601-0
Telefax:: 4601-111
E-Mail: LAA(at)barch.bund.de
Intemet: http://www.bundesarchiv.de
Busverbindungen:
Bus Nr. 5 vom Hauptbahnhof über den Markt bis Haltestelle
"Kulmbacher Str.", zu Fuß die Dr.-Franz-Straße bis zum
Lastenausgleichsarchiv.
Literaturhinweis:
Das Bundesarchiv und seine Bestände.
Bearbeiter: Gerhard Granier/Josef Henke/Klaus Oldenhage
Schriftenreihe des Bundesarchivs Bd. 10
3. Aufl., neubearb. u. wesentl. erw. 1977, Boppard am Rhein, Boldt
ISBN 3-486-41688-X
DM 60,-
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